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Aufruf zur Einreichung von Wahlvorschlägen

wichtig100Am 30. November 2025 finden die Wahlen zur Landessynode und zum Kirchengemeinderat statt.

Die Gemeindeglieder werden gebeten, Wahlvorschläge für den Kirchengemeinderat einzureichen.

Für ein Gelingen der Wahlen sind gute Wahlvorschläge entscheidend. Nur wer aus der Gemeinde bis zum unten genannten Datum zur Wahl vorgeschlagen wird, kann gewählt werden. In Ostrach werden 7 Kirchengemeinderäte/innen gewählt, die mit dem Pfarrer die Gemeinde leiten und über Finanzen, Bauprojekte und die inhaltliche Arbeit der Kirchengemeinde beraten und Beschlüsse fassen.

Die vorgeschlagenen Bewerber/Innen müssen am Tage der Wahl das 18. Lebensjahr vollendet haben. Sie müssen ihre Zustimmung zur Aufnahme in den betreffenden Wahlvorschlag und ihre Bereitschaft zur Ablegung des Gelübdes erklärt haben. Vordrucke sind im Pfarramt erhältlich oder können auf der Homepage heruntergeladen werden.

Die Wahlvorschläge zum Kirchengemeinderat können bis zum Freitag, 10. Oktober 2025 bis 18 Uhr in unserem Pfarramt schriftlich eingereicht werden. Wahlvorschläge zum Kirchengemeinderat sind von mindestens fünf zur Wahl berechtigten Gemeindegliedern unter Angabe des Namens und der Anschrift zu unterzeichnen.

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